Urteil des EuGH zur wöchentlichen Ruhezeit

Durch einen Fall in Ungarn angestoßen, gibt es nun ein EuGH Urteil betreffend der wöchentlichen Ruhezeit.
30. Mai 2023 durch
XIMES GmbH, Arlinghaus


Bildquelle: ‘Court of Justice of the European Union’

Im Kern besagt das Urteil, dass die tägliche Ruhezeit zur wöchentlichen Ruhezeit hinzukommt, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht. Wir bekommen daher vermehrt Anfragen von Kund:innen, aktuelle Pläne auf die Einhaltung des EuGH Urteils zu überprüfen und allfällige Anpassungen vorzuschlagen. Die offizielle Pressemeldung zum Urteil finden Sie hier: curia.europa

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es in vielen Fällen Situationen gibt, in denen Änderungen nicht zu einer Verbesserung für die Beschäftigten führen und mitunter sogar das Risiko von spürbaren Verschlechterungen aus ergonomischer bzw. arbeitswissenschaftlicher Sicht erkennbar ist.

Wenn Sie Interesse haben, bestehende Pläne auf veränderte Rahmenbedingungen zu prüfen, so können wir folgendes anbieten:

  • Sie legen fest, welche Vorgaben zur Ruhezeit hinterlegt werden sollen. Gerne gehen wir mit Ihnen Optionen durch, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass dies vorläufige Annahmen sind, da an der konkreten Neuregelung und möglichen Ausnahmen gearbeitet wird.
  • Wir geben bestehende Planmuster in der Software Schichtplanassistent (SPA) ein und schicken die Ergebnisse basierend auf den getroffenen Annahmen zu.
  • Bei Wunsch erstellen wir alternative Planmuster, die das gewählte Set an Vorgaben zur wöchentlichen Ruhezeit einhalten.

Schicken Sie uns bei Interesse eine Mail, damit wir ein entsprechendes Angebot erstellen können!

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen! 

XIMES GmbH, Arlinghaus 30. Mai 2023
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