Bereitschaftsdienste
Stimmt die Vergütung? Ist die Belastung vertretbar?
Zahlen statt Meinungen mit XIMES ACT
Bereitschaftsdienste werden oft nach Anteil der Zeit mit bzw. ohne Arbeitsleistung bezahlt.
Bereitschaftsdienste sind nur bis zu einem gewissen Umfang an Arbeitsleistung rechtlich zulässig, bzw. arbeitswissenschaftlich vertretbar (Gefährdungsbeurteilung).
Doch wie hoch ist die Inanspruchnahme bzw. der Anteil tatsächlicher Arbeit im Bereitschaftsdienst?
Viele Organisationen wissen es nicht, müssen Streitfälle um Bereitschafts- und Ruhezeiten schlichten, oder kämpfen mit alten Methoden:
- Selbstaufzeichnung funktioniert nur mit viel Mühe und belastet sehr, weil die Zeiten und Tätigkeiten laufend protokolliert werden müssen.
- Seriöse Beobachtung durch Externe ist sehr teuer, da lange Zeiträume erforderlich sind, und sie verändert das Verhalten der Beteiligten.
Es gibt nun eine Alternative:
XIMES ACT
Erfahren Sie mehr über unsere Lösung mit mobilen Erfassungsgeräten im Anwenderbericht in der Zeitschrift „Das Krankenhaus“.
Oder laden Sie eine Demo der Anwendung von XIMES ACT im Krankenhaus herunter.
Der Hintergrund
Warum muss die Inanspruchnahme erfasst werden?
Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt (BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 28).
Entsprechend der Rechtsprechung sehen die Tarifverträge (z.B. TVÖD) vor, dass Bereitschaftsdienst nur vorliegen kann, wenn die Inanspruchnahme nicht mehr als 49 % beträgt.
Die Frage des Umfangs der Inanspruchnahme ist für die Prüfung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und nach den einschlägigen Tarifnormen als Grundlage der Vergütungsberechnung von Bedeutung (EuGH, 09.09.2003 - C 151/02, sog. Jaeger-Urteil). Siehe auch: Begriffserklärung Bereitschaftsdienst.
Das Vorgehen
Wie läuft die XIMES ACT Analyse ab?
- Die wichtigsten zu unterscheidenden Tätigkeitsarten und der Erhebungsplan (z.B. 2 Monate) werden vorab definiert.
- Smartphone-basierte Erfassungsgeräte brummen zufallsgesteuert ab und an, man wählt eine Tätigkeit aus und schließt den Deckel.
- Ist eine längere Nicht-Inanspruchnahme in Sicht (z.B. Bereitschaftsdienst in der Nacht), wird einfach
„Ruhephase“ gewählt. Kein Brummen stört.
- Durch die Einbettung in ein Gesamtsystem und die anschließende automatisierte Auswertung von Tätigkeiten über Stunden und Tage hinweg können Arbeitszeitfragen betrachtet und die Belastungssituation abgeschätzt werden.
Der Nutzen
Was bringt XIMES ACT?
- Tragfähige Informationen als Basis der Vergütung und Compliance
- Wertvolles Wissen zur Gestaltung von Dienstzeiten und Organisation - Wie wird die Arbeitszeit real verwendet? Gibt es Wartezeiten? Wie unterscheiden sich verschiedene Wochentage, Uhrzeiten …?
- spezielle Erfassungsgeräte senden wir Ihnen auf Mietbasis zu
- Die Erhebung belastet die Beteiligten minimal
- Sie erhalten eine standardisierte und statistisch abgesicherte Auswertung
Messen der Inanspruchnahme & Tätigkeitsanteile bei Bereitschaftsdiensten:
XIMES ACT
Wir bieten eine Komplettlösung bestehend aus speziellen Mobiltelefonen und einem webbasierten Analyseservice sowie Berichten – dank Mietbasis sind keine Investitionskosten notwendig.
Die Grundauswertung beinhaltet Abbildungen und Excel-Dateien zu folgenden Auswertungen
- Gesamtübersicht der Tätigkeitsanteile zur Bewertung der Bereitschaftsdienste
-
Verteilung der Tätigkeiten über 24 Stunden, nach Wochentagen, z.B.
direkt patientenbezogene und indirekt patientenbezogene Arbeit,
Verwaltung - je nach den von Ihnen gewählten zu untersuchenden
Tätigkeitsarten.
- Mittlere Verteilung von Arbeit und Ruhe (Inanspruchnahme) über 24 Stunden
- Unterscheidung nach einzelnen Wochentagen (oder wenn
gewünscht Gruppierung z.B. Mo-Fr, Sa/So…) von der Inanspruchnahme im
24-Std.-Verlauf
- Kennzahlen zur Qualität der Erhebung, zur Verlässlichkeit der Daten
- Arbeitsplätze, Abteilungen oder Bereiche können ebenfalls miteinander verglichen werden. Konkrete Beispiele aus dem Krankenhaus finden Sie in diesem Anwendungsbericht. Weitere Auswertungen nach Ihren Wünschen können wir Ihnen nach Absprache anbieten.
Fragen und Antworten
Bei Bereitschaftsdienst (Arbeitsbereitschaft) ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verpflichtet, sich innerhalb oder außerhalb des Betriebes an einem durch den/die Arbeitgeber/in bestimmten Ort aufzuhalten und sich auf Anforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme bereitzuhalten. Da Bereitschaftsdienste eine persönliche Anwesenheit erfordern, gelten sie vollständig als Arbeitszeit, auch wenn der/die Arbeitnehmer/in während des Bereitschaftsdienstes schlafen kann.
Bei Vorliegen von erheblichen Anteilen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (mehr als 30% nach Rechtsprechung) beträgt die höchstzulässige Schichtlänge (Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen) maximal 24 Stunden. Nach den maximal 24 Stunden muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden folgen.
- Alle ca. 20-30 Minuten durch das Gerät gefragt, was man gerade tut. Man wählt einfach die passende Antwort aus einer vorab definierten Liste der Tätigkeiten aus und schließt den Deckel.
- Wenn eine längere Ruhepause / Zeit der Nicht-Inanspruchnahme erwartet wird, setzt man das Gerät in den Ruhemodus. Bei Abruf oder nach Ende der Bereitschaftszeit schaltet man es wieder aktiv - die zufällige Erfassung startet wieder.
- Jeder Dienst hat ein Handy, an dem sich der/die Arbeitnehmer/in mit einem Kürzel anmeldet. Nach Dienstende wird es an die ablösende Person oder z.B. das Sekretariat übergeben.
- Vor der Erfassung wird festgelegt, welche Tätigkeiten zur Auswahl angeboten werden sollen.
- Es können ca. 8 verschieden Tätigkeiten gut unterschieden werden: z.B Pause; direkte Arbeit mit Patienten/Kunden; Dokumentation; Telefonat; ...
- Je nach Paket können diese durch den Kunden oder durch XIMES angepasst werden.
- Daten werden übertragen, wann immer das Gerät ein verfügbares Mobilnetz hat.
- Ist das Gerät zwischendurch offline, sammelt es die Daten und schickt sie an den Server sobald eine Netzverbindung verfügbar ist.
- Die Erfassung funktioniert dadurch tagelang auch ohne Netzverbindung.
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Die Daten werden an einen gesicherten Server von XIMES übertragen.
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Es kommen keine Informationen zu Personen außer Haus! Trotzdem empfehlen wir die interne Abklärung mit den entsprechenden Stellen.
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Von XIMES werden nur verdichtete Statistiken als Ergebnis geliefert, mit mindestens 10 Werten pro Auswertungseinheit. Dadurch ist kein Rückschluss auf Personen möglich.
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Gerne stellen wir Ihnen Detailinformation zur Verfügung.
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Bisherige Erfassungen ergaben keine Hinweise auf Verzerrungen.
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Bei der Auswertung werden Extremeingaben an beiden Seiten des Spektrums eliminiert, wenn sie statistisch von unseren Algorithmen als Ausreißer identifiziert wurden.
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Im Zweifelsfall kann durch Führungskräfte eine Validierung erfolgen (bisher wurde das aber nie als nötig erachtet).
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Die Erfassung ist viel genauer (automatische Zeitstempel) und weniger anfällig für absichtliche Verzerrungen als die manuelle Aufschreibung.
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Die Erfassung ist im Vergleich zu der manuellen Aufschreibung wenig aufwändig, da man nur alle 20-30 Minuten einmal auf das Gerät tippen muss.
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Die Antwortquote liegt bei ca. 98%.
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Bei Evaluationen wurde angegeben, dass die Erfassung als wenig lästig empfunden wird.
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Nach Dienstende wird automatisch eine E-Mail mit einem Link an den/die Mitarbeiter/in gesandt.
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Dort kann man ausgelassene Eingaben nachtragen oder falsche Erfassungen korrigieren.
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Die Erfassung kann zu einer Beobachtungsstudie umgewandelt werden - dabei läuft das Gerät kontinuierlich und der/die Beobachter/in wählt beim Tätigkeitswechsel die neue Kategorie aus vorher definierten Kategorien aus. Es werden automatisch Zeitstempel gesetzt.
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Es können Fragebögen eingespielt und zu definierten oder zufälligen Zeitpunkten abgefragt werden. Dies ist z.B. für Tagebuch-Studien interessant.
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Die Geräte sollten ca. täglich geladen werden (normale Ladegeräte, werden mit zur Verfügung gestellt).
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Es empfiehlt sich, eine verantwortliche Stelle für die Verteilung der Geräte zu definieren - z.B. Sekretariat.
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Bei Diebstahl/Abhanden Kommen von Geräten verrechnen wir die Kosten für ein Neugerät und die Einrichtung.
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Die Versandkosten tragen wir. Eine Versandbox wird zur Verfügung gestellt.
Evaluieren Sie Ihre Bereitschaftsdienste!
Gern stehen wir für Zusatzgeräte, nähere Erklärungen oder alternative Pakete zur Verfügung.