Netto- und Bruttopersonalbedarf
Thema: Personalbedarf und Personalbedarfsberechnung
Definitionen
In der Literatur wird Brutto- und Nettopersonalbedarf meist wie folgt definiert:
- BRUTTOBEDARF = benötigter bzw. Soll-Personalbestand
- NETTOBEDARF = Bruttopersonalbedarf - Ist-Personalbestand
Aus Sicht der Arbeitszeitplanung wird häufig mit einer anderer Definition gearbeitet, die stärker auf die Planung ausgerichtet ist:
- NETTOBEDARF = Personalbedarf EXKL. Reserve für Krankenstände, etc. = was wird an Leistungsstunden benötigt?
- BRUTTOBEDARF = Personalbedarf INKL. Reserve für Krankenstände, etc. = was wird insgesamt an Personal benötigt?
Nettopersonalbedarf
Was ist der Bedarf an Leistungsstunden, der für einen bestimmten Bereich erforderlich wäre?
Hier geht es um die reinen geplanten bzw. erforderlichen Personen-Leistungsstunden oder vorgehaltenen Zeiten ohne alles andere. Also nur Zeiten, die auch bei völlig anderer Organisation von Arbeitszeiten unabdingbar wären, zählen dazu.
Wenn z.B. vor jedem Arbeitsschritt eine spezifische Vorbereitung
erforderlich ist, würde die Zeit dafür zur Nettozeit zählen. Wenn diese
Vorbereitung nur einmal pro Arbeitsantritt erforderlich ist (und damit
von der Häufigkeit der Arbeitsantritte sowie indirekt von Schichtlängen
abhängt), dann nicht.
Stunden aus Unter- und Überdeckung durch Dienste und geplante Besetzungsstärken
Vom Nettopersonalbedarf werden Stunden der Unterdeckung und Überdeckung
abgezogen bzw. hinzugerechnet, die sich aus der konkreten Gestaltung der
Dienste/Schichten ergeben (z.B. weil Dienste nicht eine bestimmte
Mindestlänge unterschreiten dürfen, aber gleichzeitig eine ganz kurze
Bedarfsspitze trotzdem abgedeckt werden muss und eine Überlappung zu dem
Zeitpunkt aus anderen Gründen nicht möglich ist).
Weitere erbrachte bzw. weggefallene Arbeitsstunden
Unter diesem Titel kommen jene Stunden hinzu, die indirekt im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen. Das sind z.B.
- Wartezeiten zwischen Arbeitsaufträgen,
- Zeiten für Ortswechsel, Beschaffung von Unterlagen, etc.
- Übergabezeiten bzw. allgemeine Vorbereitungszeiten (z.B. Briefing)
- bezahlte Pausen, in denen keine Leistung erbracht wird
- Koordinations- und Besprechungszeiten (ACHTUNG: Diese können einen Stundenbedarf haben, der abhängig von der Zahl der Beschäftigten ist, was eventuell ein mehrmaliges Durchlaufen der Planungsschritte erforderlich macht.)
Es fallen jene Stunden weg, die zwar als Leistungsstunden anfallen, aber nicht als Arbeitsstunden entgolten werden:
- Pausen, in denen die Maschine oder der Dienstleistungsvorgang weiterläuft, die aber nicht als Arbeitszeit gerechnet werden.
Reserve für abzudeckende Abwesenheiten
Soweit Abwesenheiten tatsächlich ersetzt werden sollen/müssen, kommen die entsprechenden Stunden hinzu. Das betrifft insbesondere
- Urlaub
- Krankheit
- Weiterbildung
Hinweis: In vielen Organisationen werden relevante Teile der Abwesenheiten nicht ersetzt (z.B. häufig in Krankenhäusern, Büros).
Zuschläge in Form von Zeitgutschriften
In manchen Systemen kommen Zeitgutschriften hinzu. Diese ergeben sich z.B.
- aus der Lage (z.B. Nachtarbeit wird mit mehr Zeitgutschrift abgegolten als Tagarbeit, da sie belastender ist)
- aus den Möglichkeiten zum Abbau von Zeitguthaben (manche Systeme sehen unterschiedliche Regelungen vor, je nachdem, ob der Abbau in Form von ganzen Tagen oder nur stundenweise möglich ist, vgl. zB Handels-KV in Österreich)
- aus Ankündigungsfristen oder Verschubregeln (z.B. kann eine sehr kurzfristige Anordnung von Arbeitszeiten zu Zeitgutschriften führen)
- aus Stundenvolumina (z.B. österreichisches Arbeitszeitgesetz: Bei zu starker Abweichung vom vereinbarten Teilzeitumfang kommen Zuschläge in Form von Geld oder Zeitgutschriften hinzu).
Zusatzstunden/ Wenigerstunden durch Planungsbeschränkungen
In
der konkreten Planung können sich weitere Veränderungen bezüglich der
Stunden aus der Rahmenplanung heraus ergeben. Hier geht es um das
Umlegen von Stunden auf Köpfe. Z.B.
- Obwohl theoretisch 17,5 Stellen erforderlich sind, wird mit 17 geplant. (Wenigerstunden von 0,5 Stellen)
- Theoretisch braucht es 78 Stellen. Es wird aber die Entscheidung getroffen, mit 4 Teams zu je 20 Personen zu arbeiten. (Zusatzstunden von 2,0 Stellen).
- Da maximal 50h pro Woche gearbeitet werden darf, sind mehr Köpfe erforderlich, um besonders hohe Spitzen in einzelnen Wochen abzufangen. Daraus ergeben sich Zusatzstunden für Koordination ...
- Aus den Durchrechnungsbestimmungen ergeben sich Mindestgutschriften von 20h pro Woche, auch wenn in einzelnen Wochen weniger zu arbeiten ist.
Bruttopersonalbedarf
Der Personalbedarf, der sich aus Netto-Personalbedarf durch Hinzufügen bzw. Abziehen der oben angeführten Stunden ergibt.
Mit der
gewünschten Soll-Arbeitszeit pro Kopf bzw. dem Mix- aus Vollzeit und
Teilzeit lässt sich unmittelbar der Personalbedarf ausgedrückt in
Stellen berechnen.
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