Schicht oder Nichtschicht? Teil 2 von 3

Schichtarbeit aus Perspektive der Arbeitswissenschaft
25. März 2019 durch
XIMES GmbH, Arlinghaus


Im ersten Teil zum Thema „Schicht oder Nichtschicht“ haben wir die rechtliche Seite dargestellt. Erinnern Sie sich noch? Schichtarbeit liegt vor, wenn

... ein und derselbe Arbeitsplatz von mehreren, einander ablösenden Arbeitnehmern besetzt wird. Kommt es bei der Ablöse zu Überlappungen, so bleibt der Schichtarbeitscharakter dieser Arbeit dennoch aufrecht, wenn die überlappungsfreien Zeiten in Summe länger sind als die Zeiten der Überlappung ODER

 … wenn eine solche Überlappung gar nicht zur Debatte stehen kann, weil zwischen den Diensten eine längere Zeitspanne liegt, kann Schichtarbeit vorliegen: Ein Arbeitsplatz ist zB werktags, sonntags und feiertags von 9:00 bis 17:30 Uhr zu besetzen. Da auch hier einander abwechselnde Arbeitnehmer auf ein und demselben Arbeitsplatz tätig sind, ist das (einschichtige) Schichtarbeit.


Wie beantworten nun ArbeitswissenschaftlerInnen die Frage, ob eine bestimmte Arbeitseinteilung Schicht ist? Mit diesem Beitrag schauen wir uns die ergonomische Sichtweise auf „Schicht“ an.

Im arbeitswissenschaftlichen Verständnis werden Arbeitszeitformen unter dem Gesichtspunkt der Belastung (objektive, von außen auf den Menschen einwirkende Faktoren wie z.B. Lärm, Zeitdruck) und Beanspruchung (subjektive Folgen dieser Belastungen) betrachtet, die sie für die Beschäftigten verursachen. Beispiele:

  • Arbeit in der Nacht – also zu Zeiten einer biologisch verminderten Leistungsfähigkeit – ist belastender und mit höherem Unfallrisiko verbunden. Gleichzeitig ist auch der Schlaf  im Anschluss an die Nachtschicht schlechter.

  • Arbeit an Abenden und Wochenenden ist vor allem aus sozialer Sicht belastend.

  • Unregelmäßige oder wenig vorhersehbare Arbeitszeiten wirken aufgrund dieser schlechten Planbarkeit negativ auf den Schlaf, das Stressempfinden und die Work-Life-Balance.


Arbeitszeit wird also nicht per se in „Schicht“ oder „Nicht-Schicht“ eingestuft. Es werden vielmehr Elemente der Arbeitszeit (Dauer, Lage, Verteilung) identifiziert und hinsichtlich ihrer Auswirkungen bewertet. So können auch Arbeitszeitmodelle, die über die Schichtmodelle für klassische Anwendungsfälle, z.B. in Industrie, stationärer Pflege, Polizeiarbeit, … hinausgehen, „schicht-ähnliche“ Wirkungen entfalten. Viele Schichtmodelle, z.B. für Handel, Gastgewerbe, Reinigung, mobile Pflege, werden zwar in der Praxis nicht als solche bezeichnet, würden aber aus Belastungssicht in eine ähnliche Kategorie fallen.

Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht scheint daher ein Verständnis angemessen, das auf gesundheitliche Konsequenzen, Soziales, Unfallrisiken etc. Bezug nimmt. Entsprechend sollte – selbst ohne den Tatbestand von versetzten Arbeitszeiten – Arbeit am Abend und/oder in der Nacht und/oder am Wochenende genauso mitgedacht werden, wie Arbeit sehr früh am Morgen (z.T. in der Reinigungsbranche), da diese Lagen der Arbeitszeit in ihren Wirkungen von Normalarbeit abweichen. Schichtarbeit im arbeitswissenschaftlichen Sinn sollte daher auch permanente Arbeiten zu ungewöhnlichen Zeiten wie Dauernachtarbeitumfassen.

Nehmen wir das Beispiel vom letzten Beitrag her, das – da mehr als 50% Überlappung vorliegen und Montag bis Freitag läuft – rechtlich nicht als Schicht gesehen wird:

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Mit einem Arbeitsende um 19:00 sowie einer Heimfahrt zwischen 30 und 60 Minuten ist die sozial wichtige Zeit am Abend für Beschäftigte beeinträchtigt. Eine solche Arbeitsweise ist aus ergonomischer Sicht ähnlich einer Spätschicht einzustufen.

Auch ein Modell mit regelmäßiger Arbeit – insbesondere am Sonntag – ist demnach von den sozialen Auswirkungen her ähnlich beeinträchtigend wie ein „klassisches“ Schichtmodell.

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Aus arbeitsmedizinischer Sicht sollte in solchen Modellen für einen entsprechenden Ausgleich gesorgt werden. Dabei ist es wert, über einen Ausgleich in Form von zB Zeitgutschriften nachzudenken, da dies zusätzliche Erholungszeiten ermöglicht, um die erhöhte Belastung aus der Arbeitszeit auszugleichen und sich wieder mit biologischen und sozialen Rhythmen zu re-synchronisieren.

Sind die Tätigkeiten hingegen schon belastend (körperlich, geistig, emotional), dann sollten die Arbeitszeiten möglichst keine zusätzliche Belastung durch Lage oder Länge verursachen. 

Welche Sicht haben ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen auf „Schicht“? Welche Diskussionen werden geführt? Damit beschäftigen wir uns in letzten Beitrag dieses 3-Teilers.


XIMES GmbH, Arlinghaus 25. März 2019
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